Beantragung eines "Klassen-Zoll-Patents" 1808 durch
Johann Michael Heinle und Johann Christoph Heinle

( Stadtarchiv Augsburg, Faszikel IX / Nr.30 {neu} Nummer 12)
 
Beantragung eines Klassen-Zoll-Patents 1808

            Königlich Baierische Polizey=Direction!
Joh. Christoph und Joh. Mich. Heinle, Gebrüder,
bitten gehorsamst um Verleihung eines Clas=

senzoll=Patents auf den Baumwollhandel und

andern einschlagende Artikel.

  In einem Decrete des ehevorigen Reichs=
  städtischen Magistrats, von d 16.Merz 1797,

  wurde mir dem gehorsamst unterzeichneten
  Joh. Mich. Heinle, die Kramer=Gerechtigkeit,
  auf meine selbst verfertigende Baumwoll=

  Spin=Maschinen, und meine Maschinen=
  Gespunst ertheilt.
  Im Jahr 1804 vereinigten wir beyde

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  Brüder uns zum gemeinsamen Betriebe dieses

  Geschäftes, und ich, Joh. Christoph Heinle, erhielt

  durch Decret vom 22. Merz gedachten Jahres,
  die Handlungs=Gerechtigkeit in offenem

  Laden oder geschloßenen Gewölbe, auf dieje=

  nigen Waaren Artikel, die ich mit wählen

  und bey der Behörde anzeigen würde. Da

  wir beede Brüder auf ere Fonds und
  Fleiß hauptsächlich auf die Emporbringung

  der Maschinen=Spinerey verwenden wollen,

  so restringirte ich, Joh. Christoph, auch den Han=
  del auf unsern eigene Maschinen=Gespunst,

  und auf den Debit der theils von uns, theils

  sonst im Julande verfertigt werdenden
  Baumwoll=Kartätschen und anderer zur

  Veredlung der Baumwolle gehörigen Maschi=



Beantragung eines Klassen-Zoll-Patents 1808
  nen und Werkzeuge. Bey der neuerlichen

  Zusamenberufung sämtl: hiesiger verbür=

  gter Handlungs=Individuen hatten wir ganz
  und gar keine Aussicht, von einem Patente
  Gebrauch machen zu können Damals war

  unser verarbeitendes Material auf einen

  ungeheuren Preis gestiegen, der uns gebot,
  mit der Fabrikation des Baumwollgarns

  stille zu halten, ja es war wohl gar ein gänzl:

  Mangel an diesem Artikel zu besorgen.

  In dieser für uns sehr traurigen Lage, sahen

  wir durchaus nicht im, wie wir in die Catego=
  rie derjenigen sollten gezogen werden

  könen, denen die Lösung eines
  Clasenzollpatents obliegt, auch könten wir

  uns davon keinen Vortheil versprechen.



Beantragung eines Klassen-Zoll-Patents 1808
  Wir traten also zu denjenigen, die zu

  Lösung eines Gewerb=Zoll=Patents gehalten
  sind.

  Seit dieser Zeit sind um gegen unsere

  Erwartung, die Preise der Baumwolle merk=

  lich gefallen, nur fält es noch imer schwer,

  schöne feine Waare, wie wir sie zur Verar=

  beitung auf unseren Maschinen gebrauchen,

  zu bekomen. Bey unseren seither gemachten
  Einkäuffen sind wir mehrmals mit solchen

  Sorten bedient worden, die auf unseren

  Maschinen nicht gesponen werden könen.
  Solche Wolle müßen wir, theils, wie wir sie em=

  pfiengen, theils, aus gesucht wieder abzusetzen

  trachten, wären hiezu aber, ofen ein Clas=

  sen=Zoll=Patent gelößt zu haben, nicht befugt.



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  Um nun also in der Ausübung unseres, nach
  Ausweis der ehrerbietig überreich enden ....

  Handlungs= und Kramer=Gerechtigkeits=Scheine,
  wohl erworbenen Handlungs ... Kramer=Rechts
  nicht gestöhrt zu seyn, um auch nicht als Contra=

  venienten gegen die Allerhöchsten Anord=
  nungen betrachtet zu werden, bitten wir
  Königliche Polizy=Direction gehorsamst: uns

  mit einem Classen=Zollpatent, nach Masgabe
  unseres Gewerb. Umtriebs zu begnadigen.
  Wir harren in vorzüglichstem Respecte,
    Königlicher Baierl: Polizey=Direction,

Augsburg, am 5.....1808                gehorsamste

                                Johann Michael Heinle
                                Johann Christoph Heinle



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